Die Adoption eines Kindes kann für Paare, deren eigener Kinderwunsch bislang unerfüllt ist, eine Möglichkeit sein, eine Familie zu gründen. In erster Linie aber werden für Kinder, die aus verschiedenen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, Eltern gesucht und bekommen dadurch die Möglichkeit ein stabiles familiäres Umfeld zu erleben.
Entscheidet man sich für Adoption eines Kindes, übernimmt man auch das Sorgerecht und die Unterhaltspflicht. Ein adoptiertes Kind ist einem leiblichen Kind gleichgestellt.
Nur verheiratete Eltern erhalten die gemeinsame Elterliche Sorge. Auch bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft kann nur 1 Partner das Kind adoptieren, Sukzessivadoption ist geduldet und soll verfassungsmäßig geregelt werden.
Bei Stiefelternadoptionen adoptiert der Stiefelternteil das Kind des Ehepartners.
Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes und die Eltern-Kind-Bindung. Bei einer Inlandsadoptionsvermittlung kann nach ca. 1 jähriger Adoptionspflegezeit der Adoptionsbeschluss erfolgen.
In jedem Fall dürfen Adoptionen nur von den entsprechenden Stellen der Jugendämter und anerkannten Organisationen vermittelt werden. Auslandsadoptionen werden von anerkannten Auslandsadoptionsvermittlungsstellen getätigt und von den Zentralen Adoptionsbehörden kontrolliert.
Wichtig ist in jedem Fall, dass die leiblichen Eltern in die Adoption einwilligen. In Ausnahmesituationen kann eine Einwilligung gerichtlich ersetzt werden.
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- Adoption: Unterschied zwischen Pflegekindern und Adoptivkindern
- Adoption: Vermittlung von Adoptionen in Deutschland
- Adoption: Voraussetzungen bei Alleinstehenden
- Adoption: Voraussetzungen für die Adoption eines minderjährigen Kindes
- Adoption: Wirkungen einer Kindesadoption
- Motive von Adoptiveltern und Entwicklung ihrer Kinder
- Auslandsadoptionen – Adoptionen mit Auslandsberührung
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Im Landkreis finden Sie Unterstützung zum Thema Adoption bei der Fachstelle für Pflegekinderwesen und Adoption des Landratsamtes.