Aufwandsentschädigung

Ehrenamtliche Tätigkeit wird manchmal auch mit einer Aufwandsentschädigung honoriert. Eine sogenannte Vergütung für eine ehrenamtliche Tätigkeit erhält man nicht. Das Wesen des Ehrenamts ist es ja gerade, unentgeltlich tätig zu sein.

Dennoch kann es unter Umständen sein, dass man eine Aufwandsentschädigung erhält, entweder in Form eines Auslagenersatzes im Rahmen der Ehrenamtspauschale für die tatsächlich entstandenen Kosten, der pauschal oder gegen Vorlage der Belege erfolgen kann oder eine geringe Bezahlung im Rahmen der Übungsleiterpauschale.

Inwieweit diese Geldleistungen der Einkommenssteuer unterliegen können Sie bei den Begriffen selbst nachlesen.

drucken nach oben