Der Begriff Ehrenamt geht auf ein soziales oder politisches Amt zurück und kann unter Umständen auch verpflichtend sein (Beispiel für Ehrenämter sind: Wahlhelfer, Schöffen, Laienrichter etc.).
Der Volksmund spricht vom Ehrenamt und meint damit aber oft ein weites Feld von verschiedenen Begrifflichkeiten. z.B. auch freiwilliges Engagement oder bürgerschaftliches Engagement.
Aber egal ob man ehrenamtlich, freiwillig oder bürgerschaftlich engagiert ist, allen gemeinsam ist:
o Es erfolgt keine angemessene, leistungsgerechte Bezahlung.
o Es gibt keinen rechtlichen und physischen Zwang; der Einsatz erfolgt
aus freiem Willen.
o Der Einsatz zielt in der Regel auf eine Steigerung des Gemeinwohls ab.
Mit diesem Kriterium erfolgt die Abgrenzung zur Selbsthilfe oder Hausarbeit
für den eigenen Nutzen.
o Das Engagement findet weitgehend im öffentlichen Raum statt, die Teilnahme
ist anderen Personen generell möglich.