Die Kostenübernahme der Kindergartenbeiträge für sozial Bedürftige regelt § 90 SGB VIII i.V.m. §§ 82ff SGB XII:
- Bei freien Trägern erfolgt dann eine Erstattung der Kosten durch das Jugendamt,
- bei öffentlichen Trägern fallen diese erst gar nicht an.
Kompetente Ansprechpartner im Landratsamt Bad Tölz- Wolfratshausen finden Sie hier:
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Sozialraum Süd und Loisachtal A-L)
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Sozialraum Süd und Loisachtal; Buchstaben M-Z)
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Sozialraum Mitte und Nord; Buchstaben A-L)
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Sozialraum Mitte und Nord; Buchstaben M-Z)
- Förderung von Kindern in Tagespflege (Sozialräume Süd und Loisachtal)
- Förderung von Kindern in Tagespflege (Sozialräume Nord und Mitte)