Rundfunk- und Fernsehgebühren

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen. Befreiungen werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Einen Antrag können unter anderem Menschen mit folgenden Voraussetzungen stellen:

  • Bezug von Bürgergeld
  • Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Bezug von Hilfe zur Pflege
  • Bezug von Blindenhilfe
  • Härtefälle, wenn die Einkünfte die Bedarfsgrenze für die jeweilige Sozialleistung um weniger als die Höhe des Rundfunkbetrages überschreiten
  • Taubblinde Menschen

Beitragsermäßigung gibt es auf Antrag unter anderem für:

  • Blinde oder wesentlich Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 60 % allein wegen der Sehbehinderung
  • Hörgeschädigte Menschen, denen eine Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, sofern das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
  • Menschen mit einem Grad der Behinderung, mit wenigstens 80 % (nicht nur vorübergehend), die nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde

Nähere Auskünfte und Anträge auf Ermäßigung und Befreiung erhalten Sie bei:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln
Telefon: 01806 999 555-10 Fax: 01806 999 555-01
Internet: www.rundfunkbeitrag.de
und bei Ihren Städten und Gemeinden.

 

 

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Termine, Info:

Gruppe von Menschen diskutiert

Fortbildungen/Vorträge

In unserem Kalender finden Sie u.a. Vorträge zu EDV- Unterstützung, Vorsorge und Demenz und die Termine der Stammtische für pflegende Angehörige. Diese und weitere Themen finden Sie auch direkt über Bildungsanbieter im Menüpunkt "Freizeit - Bildung, Kultur, Hobby". Anmeldungen sind in der Regel notwendig. …mehr
Notfallmappe Titelbild
  • PDF (931.27 KB)
  • Stand: 24.01.2022 09:40

weiterführendes PDF: Notfallmappe Notfallmappe

Hier finden Sie die Notfallmappe als Druckvorlage. Sie sollte ausgefüllt werden, damit Angehörige im Notfall wissen, wo sie wichtige Dokumente finden, welche Medikamente gegeben werden müssen und welche Vorsorgeentscheidungen getroffen wurden. Da Patientenverfügungen und Vollmachten laufend weiter entwickelt werden, sind diese nicht Bestandteil der Notfallmappe. Sie enthält einen Hinweis wo die jeweils aktuelle Version erworben werden kann bzw. zum Download bereit steht.

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