Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die folgenden Hinweise können hilfreich sein:
- Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung ausstellt.
- Nächste Angehörige benachrichtigen.
- Bestattungsinstitut kontaktieren. Hier können je nach Wunsch viele Erledigungen für Sie getätigt werden.
- Meldung des Todesfalls spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt.
- Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden und Termine für Zeremonien sowie Art und Umfang der Beerdigung festlegen.
- Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse.
- Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden, Organisationen, denen der/die Verstorbene angehört hatte.
- Abgabe des Testamentes beim Nachlassgericht.
- Beim Tode eines Ehepartners innerhalb von 30 Tagen Antrag auf Witwenrente/Witwerrente stellen.