Übersteigen die notwendigen Kosten für die Pflege die eigenen finanziellen Möglichkeiten, kann "Hilfe zur Pflege" beim Bezirk Oberbayern als zuständiger Sozialhilfeträger beantragt werden.
Die Notwendigkeit der Leistungen sowie die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit und eventuelle Unterhaltsansprüche gegenüber Dritte werden vom Sozialhilfeträger geprüft.
Der Bezirk hält auf seiner Internetseite weitere Auskünfte für Sie bereit.