Arbeitslosengeld I und II (ALG I und II)

Der Bezug von Arbeitslosengeld I und II (ALG 1 und II) und die Ausübung eines Ehrenamtes schließen sich nicht unbedingt aus.Während des Bezuges von ALG I sind grundsätzlich 165 € aus ehrenamtlicher Tätigkeit anrechnungsfrei. Da dies aber stark von der Art der Tätigkeit und der Einkünfte abhängt, ist vor Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit eine genaue Beratung durch die Agentur für Arbeit erforderlich. 

Im ALG II bleiben 100 € und entsprechende, nachgewiesene Aufwendungen anrechnungsfrei. Auch hier ist eine vorherige, genaue Beratung durch das Jobcenter in jedem Fall zu empfehlen.

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