Barrierefreie Wahlen

Für die Barrierefreiheit von Wahlen sind mehrere Bereiche wichtig und teilweise gesetzlich vorgeschrieben bzw. empfohlen. Siehe hierzu den Teilhabekompassartikel „Wahlrecht“. Zu den einzelnen Bereichen zählen beispielsweise die Auswahl und Gestaltung von Wahlräumlichkeiten, das Wahlmaterial (z.B. Wahlschablonen, Stimmzettelschablonen) und barrierefreie Informationen zu und über Wahlen.

Es gibt verschiedene Broschüren, Handreichungen und Informationsseiten für Bürgerinnen und Bürger aber auch für wahlverantwortliche Personen.

 

In dem folgenden Abschnitt sind einige von ihnen aufgelistet:

 

Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit informiert auf Ihrer Internetseite „Barrierefreie Wahlen“ über das Thema und stellt Wahlverantwortlichen vor Ort mit Ihrer Handreichung „Barrierefreie Wahlen“ ein Werkzeug für ihre Tätigkeit zur Verfügung.

 

In der Handreichung wird auf 32 Seiten Hintergrundinformationen zu den einzelnen Aspekten einer barrierefreien Wahl erläutert,  Checklisten zur Überprüfung der Situation vor Ort und Tipps für die Wahlhelferinnen und -helfer gegeben.

Für eine leichtere Benutzung wurden acht Checklisten in einem eigenen Dokument "Checklistensammlung für barrierefreie Wahlen" zusammengefasst.

 

Der Bayrische Behindertenbeauftragte des Freistaats Bayern hat einen Flyer „Barrierefreie Wahllokale und Verhaltenstipps für Wahlhelfer“ herausgegeben.

 

Wahlschablonen für blinde oder sehbehinderte Menschen werden von dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) auf der Seite „wie wählen blinde und sehbehinderte Menschen?“ erklärt. Über das Beratungs-, Informations- und Textservice-Zentrum (BIT) des BBSB können Wahlschablonen kostenlos bestellt werden.

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