Fahrdienste

Für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen ist es oft schwierig am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, da öffentliche Verkehrsmittel für diesen Personenkreis schwer oder gar nicht erreichbar sind.

Sollten Sie selbst nicht die Möglichkeit haben, mit dem eigenen Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln ein Ziel zu erreichen, könnte die Inanspruchnahme eines Fahrdienstes die Lösung sein.

In unserem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gibt es verschiedene Angebote in diesem Bereich. Es spielt dabei keine Rolle welchem Zweck die Fahrt gilt, ob private Unternehmung oder ärztlicher Besuch, mit dem Fahrdienst kommen Sie gegen Entgelt an Ihr Ziel. 

 

Finanzielle Unterstützung:

In Form der Mobilitätshilfe als Leistung der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist eine finanzielle Unterstützung (monatliche Geldpauschale) möglich.

Das heißt beispielsweise für Fahrten zu kulturellen, sportlichen Veranstaltungen, zu Gastronomiebetriebe und anderen.

Für die Genehmigung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales zuständig. Ansprechpartner, detailliertere Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier.

Fahrten zum Arzt, therapeutischen Angeboten, zum Ausbildungsplatz oder zu Pflegeeinrichtungen sind nicht über die Mobilitätshilfe finanzierbar. Hierfür sind andere Kostenträger (z.B. die Krankenkasse oder ZBFS) zuständig.

Weitere Informationen zu diesen Bereichen finden Sie hier:

 

Im Folgenden haben wir die Transportmöglichkeiten aufgeführt, die von Rollstuhlfahrern ohne Umsteigen genutzt werden können.

 

Quelle: Betanet (2019): Behinderung- Leistungen zur Mobilität. URL: https://www.betanet.de/behinderung-leistungen-zur-mobilitaet.html (zuletzt geprüft 30.08.2019)

 

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