Fahrtkosten Erhöhung Förderung

Sollten Sie einen Antrag für die Förderung Ihrer Selbsthilfegruppe stellen, beachten Sie bitte, dass es ganz aktuell nun die Möglichhkeit gibt für Fahrtkosten eine Übernahme von 40 Cent pro Kilometer zu beantragen.

 

Sollten Sie Ihren Antrag für das Jahr 2023 schon eingereicht haben (Stichtag 15. Februar), teilen Sie uns bitte die veränderte Summe mit, die bei einer Zugrundelegung von 40 Cent zustande kommt. Vielen Dank!

 

Diese aktuelle Veränderung verdanken wir der Änderung des Bayerischen Reisekostengesetzes und der schnellen Klärung mit den Krankenkassen, dass dieser Betrag nun auch für die Selbsthilfegruppen förderfähig ist.

 

Grundlage finden Sie hier:

 

BayRKG: Art. 6 Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)

 

 

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