Förderung durch die Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung sind die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 20h SGB V festgelegt.

Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen

Seit 2009 gibt es ein einheitliches Antragsformular und gemeinsame Förderkriterien für jede Selbsthilfegruppe in Bayern, die nach § 20h SGB V gefördert werden kann. Die Anträge werden bei den dreizehn Geschäftsstellen der Runden Tische eingereicht und hier für die Vergabesitzung vorbereitet. In der einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzung stimmen die Krankenkassenvertreter*innen über jeden Antrag ab und entscheiden über die Höhe der Fördersumme.

Die Antragsunterlagen zur Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen nach § 20h SGB V für das Jahr 2021 können Sie demnächst (vrsl. ab November 2020) hier herunterladen. 

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