(Inklusive) Bildung ein heiß diskutiertes Thema…

Mit dem Artikel 24 der UN-BRK hat jedes Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf und jeder erwachsene Mensch mit Behinderung das Recht auf Bildung. Zur Verwirklichung dieses Rechts müssen die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und ein lebenslanges Lernen gewährleisten.

Über die Übersetzung des Gesetzestextes in integratives anstatt inklusives Bildungssystem sowie die Ausgestaltung des bayerischen Schulsystems bestehen unterschiedlichste Auffassungen.

An dieser Stelle soll die Umsetzung eines inklusiven/integrativen Bildungssystem nicht diskutiert oder bewertet werden.
Dieser Menüpunkt soll Ihnen unterschiedliche Kurzinformationen zu dem Themenbereich Inklusion im Bildungssystem geben.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet auf seiner Internetseite Informationen zur Inklusion und Ausbildung (z.B. Inklusion an den verschiedenen Schularten, berufliche Orientierung und Eingliederung sowie vieles mehr). Weiterhin hat es ein Nachschlagewerk „Inklusion zum Nachschlagen“ und eine Materialsammlung an Orientierungshilfen (z.B. zur Einschulung), Leitfäden, Handbücher und Anderem. Die genannten Unterlagen finden Sie hier.
 

Möchten Sie sich genauer informieren oder wissen was bei Ihnen im Einzelfall möglich ist? 

 

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