In Bayern gibt es seit 2018 für Pflegebedürftige einmal pro Jahr Landespflegegeld in Höhe von 1.000,00 € zur freien Verfügung. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Bayern zur Zeit der Antragstellung und ein Pflegegrad 2 oder höher. Es reicht eine einmalige Beantragung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Herbst eines Jahres. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de. Fragen können Sie stellen unter landespflegegeld@lfp.bayern.de oder 09621 9669-2444 und 09621 96 69-0.
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