Leistungen bei Pflegegrad 1

  1. Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € je Monat (§45b Abs.1 Satz 1)
  2. Pflegeberatung (§§ 7a und 7b)
  3. Beratung in der eigenen Häuslichkeit (§ 37 Absatz 3)
  4. Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 38a)
  5. Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (§ 40 Absatz 1 bis 3 und 5)
  6. Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds  (§ 40 Absatz
  7. Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 43b,
  8. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen gemäß § 45.
  9. Zuschuss zur vollstationären Pflege in Höhe von 125 € je Monat
 
Der Entlastungsbeitrag für die Unterstützung im Alltag kann gemäß § 45b im Wege der Erstattung von Kosten eingesetzt werden, die dem Versicherten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege, von Leistungen der ambulanten Pflegedienste sowie von Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (niedrigschwellige Angebote wie Betreuungsgruppen, Betreuungshelfer, Haushalsthilfen) entstehen.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen.

Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

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Termine, Info:

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Fortbildungen/Vorträge

In unserem Kalender finden Sie u.a. Vorträge zu EDV- Unterstützung, Vorsorge und Demenz und die Termine der Stammtische für pflegende Angehörige. Diese und weitere Themen finden Sie auch direkt über Bildungsanbieter im Menüpunkt "Freizeit - Bildung, Kultur, Hobby". Anmeldungen sind in der Regel notwendig. …mehr
Notfallmappe Titelbild
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  • Stand: 24.01.2022 09:40

weiterführendes PDF: Notfallmappe Notfallmappe

Hier finden Sie die Notfallmappe als Druckvorlage. Sie sollte ausgefüllt werden, damit Angehörige im Notfall wissen, wo sie wichtige Dokumente finden, welche Medikamente gegeben werden müssen und welche Vorsorgeentscheidungen getroffen wurden. Da Patientenverfügungen und Vollmachten laufend weiter entwickelt werden, sind diese nicht Bestandteil der Notfallmappe. Sie enthält einen Hinweis wo die jeweils aktuelle Version erworben werden kann bzw. zum Download bereit steht.

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