Neuwahlen Selbsthilfevertretungen 2023

Sie möchten Sich noch weiter auf anderer Ebene als Selbsthilfevertretung zur Verfügung stellen? 2023 erfolgt die Neuwahl der Vertretungen.

seit 2008 wird in Bayern die regionale Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V an den dreizehn Geschäftsstellen Runde Tische abgewickelt. Die gesetzliche Grundlage sieht eine Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen vor. Als maßgebliche Spitzenorganisationen auf Landesebene in Bayern gelten:

 

  • LAG SELBSTHILFE Bayern e.V., München
  • Der Paritätische, Landesverband Bayern e.V., München
  • Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe, München
  • Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V., Würzburg

 

Jede dieser Spitzenorganisationen kann an jedem Runden Tisch jeweils ein*e Selbsthilfevertreter*in und eine*n Stellvertreter*in benennen. Diese Selbsthilfevertreter*innen wirken an den jährlichen Vergabesitzungen in ihrer Region beratend mit. Die Amtszeit beträgt vier Jahre (2024 - 2027).

 

Wenn Sie als Selbsthilfevertreter*in kandidieren möchten, melden Sie sich bitte schriftlich mit beiliegender Bewerber-Erklärung bei der Spitzenorganisation, der Ihre Gruppe angehört mit Nennung der Geschäftsstelle des Runden Tisches, bei dem Ihre Gruppe den Förderantrag stellt.

 

Die Bewerbungen müssen bis zum 15. September 2023 eingereicht werden. Sollte es mehr Bewerbungen als zu benennende Plätze geben, entscheiden die Vertretungen der jeweiligen Spitzenorganisationen, wer das Ehrenamt als Selbsthilfevertreter*in ausführen wird.

 

Bewerber*innen müssen gewisse Kriterien erfüllen, um Selbsthilfevertreter*in werden zu können. Sämtliche Rechte und Pflichten, die mit dieser Tätigkeit zusammenhängen, entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen, welche Sie unten an dieser Seite finden.

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