Politische Teilhabe

Was bedeutet eigentlich „Politische Teilhabe“?

Der Begriff bezeichnet die Teilhabe, also die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, am Prozess der politischen Willensbildung. Dazu zählt insbesondere die Beteiligung an Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren. Politische Teilhabe wird auch politische Partizipation genannt (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung o.J., o.S.).

 

Politische Partizipation in einfacher Sprache und Gebärdensprachvideos:

Mit seinem Artikel „Politische Partizipation“ informiert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) über diese in einfacher Sprache und mit Gebärdensprachvideos.

Die folgenden Artikel sollen Menschen mit Behinderung einen Zugang zur politischen Teilhabe ermöglichen und interresierten Personen verschiedene Informationen bieten.


vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (o.J.): Partizipation. In: Das Politiklexikon. URL: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17998/partizipation/ (zuletzt geprüft am 27.04.2023), zitiert nach Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

 

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