Politische Teilhabe & die UN-Behindertenrechtskonvention

Für das Gelingen einer inklusiven Politik ist die Mitwirkung/politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein wesentlicher Faktor. Dieser wird in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Rechnung getragen. Die UN-BRK verpflichtet die Staaten Menschen mit Behinderung und die sie vertretenden Verbände in politische Prozesse einzubeziehen (vgl. Aichele, 2010, o.S.).

 

Unter anderem sind für die politische Teilhabe die Artikel 4 und 29 der UN-BRK relevant.

 

Den Wortlaut der einzelnen Artikel finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

 

Gebärdensprache:

Ein Gebärdensprachvideo zu dem Artikel 29 der UN-BRK steht auf der Seite „einfach-Teilhaben“ zur Verfügung.

 

vgl. Aichele, Valentin (2010): Behinderung und Menschenrechte: Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. URL: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/32709/behinderung-und-menschenrechte-die-un-konvention-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen/ (zuletzt geprüft am 27.04.2023).

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