Wohnraumförderung für Menschen mit Behinderung

In Bayern können alle Personen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und/oder im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm Förderdarlehen für den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung Zuschüsse oder Darlehen beantragen.

Die Förderungen sind einkomensabhängig. Das Jahreseinkommen der beantragenden Person einschließlich aller im Haushalt zählender Angehörigen (Gesamteinkommen) darf eine bestimmte Einkommensgrenze (Art. 11 Abs. 1 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz) nicht überschreiten (vgl. STMAS 2019, o.S.).

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr kann ein Freibetrag von 4.000 Euro vom Jahreseinkommen für jeden Haushaltsangehörigen abgezogen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit ein leistungsfreies Darlehen bis zu 10.000 Euro für eine aufgrund der Behinderung notwendige Wohnraumanpassung zu erhalten (vgl. ZBFS o.J., o.S.).

Nähere Informationen mit Ansprechpartnern im Landratsamtweiterführende Links und Verlinkungen zu den ensprechenden Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

Für die Beschaffung, Ausstattung oder Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung als finanzielle Leistungen im Rahmen der Wohnungshilfen können auch andere Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit, Sozialversicherungen oder das ZBFS) zuständig sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

In Ausnahmefällen, wenn kein anderer Leistungsträger eintritt, können Umbaukosten auch vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen werden. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem/Ihrer SachbearbeiterIn.

Geldleistungen sind im Rahmen der Kriegsopferfürsorge in bestimmten Fällen ebenfalls möglich (vgl. STMAS 2019, o.S.).

 

Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (2019): Wohnraumförderung; Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm. URL: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/231645795450?plz=83646&behoerde=91331294439&gemeinde=087635603670 (zuletzt geprüft am 13.03.2019)
Zentrum Familie und Soziales (o.J.): Sozialer Wohnungsbau. URL: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/haus/sozialer-wohnbau/index.php (zuletzt geprüft am 13.03.2019)
 

 

drucken nach oben