In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft bzw Pflege-Wohngemeinschaft, kurz abWG, wohnen Menschen zusammen mit dem Ziel, ihr Leben und ihre Pflege gemeinsam zu organisieren. In so einer WG dürfen maximal 12 Personen leben und nicht mehr als zwei WGs in einem Haus sein. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder der Wohngemeinschaft bzw. deren Bevollmächtigte entscheiden, durch wen die Pflege und die Betreuung geleistet werden. Die Versorgungsanbieter sind Gast in der Wohnung. Miet- und Versorgungsverträge müssen getrennt und unabhängig voneinander bestehen. Diese Regelungen gelten auch, wenn die WG nicht von den Bewohner*innen sondern von einem Pflegedienst oder anderen Betreibern initiiert wird. Eine solche WG ist bei der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (früher Heimaufsicht) anzuzeigen. Je nach Anzahl der Bewohner*innen können besondere Vorschriften zum Brandschutz greifen.
Der Vorteil dieser Wohnform liegt darin, dass die Entscheidungskompetenz bei den Bewohnern und Bewohnerinnen bzw. deren Vertretung bleibt und der Alltag wie in einer Familie organisiert werden kann und nicht den Regeln einer großen Organisation folgt. Die Herausforderung liegt darin, Kompromisse zu finden, die alle mittragen können. Diese Wohnform erfordert weniger Engagement als die Pflege alleine zuhause aber mehr als der Umzug in ein Pflegeheim.