Hausgemeinschaften

Sobald mehr als eine Mietpartei in einem Mehrfamilienhaus wohnt, kann von einer Hausgemeinschaft gesprochen werden. In Wohnhäusern in denen die Bewohner*innen lange wohnen, entsteht teilweise und inoffiziell tatsächlich eine Gemeinschaft, die sich gegenseitig unterstützt und aufeinander achtet. Dies ist allerdings dem Zufall überlassen und entzieht sich der Kenntnis des Landkreises.

Daneben hat sich aber auch das Wohnkonzept "Hausgemeinschaft" gebildet. Hier ist es ausdrücklich von allen Teilnehmenden gewünscht, dass eine Gemeinschaft entsteht. Meist entstehen die Gruppen noch vor dem Bau des Hauses. Ziel ist es, der Vereinsamung entgegenzuwirken und sich im Rahmen der eigenen Möglichkeiten bei Bedarf zu unterstützen. Dabei werden separate Wohneinheiten gekauft oder gemietet und es gibt Räume die gemeinschaftlich genutzt werden. Eine Hausgemeinschaft organisiert sich selbst.

Hausgemeinschaften können innerhalb einer Generation (z.B. Seniorenhausgemeinschaft) oder generationenübergreifend (Generationübergreifendes Wohnen) gebildet werden.

Im Landkreis gibt es derzeit zwei Projekte. Ein Projekt ist an der Schlösslwiese in Bad Tölz und das Projekt Burgwald in der Gemeinde Wackersberg. Beide Hausgemeinschaften sind bereits von den Mietern bezogen,

Finanzielle Unterstützung für generationenübergreifende Wohnformen gibt es vom Freistaat Bayern. Weitere Informationen finden Sie bei der Koordinationsstelle Wohnen im Alter unter www.wohnen-alter-bayern.de

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Termine, Info:

Gruppe von Menschen diskutiert

Fortbildungen/Vorträge

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Die geplanten Veranstaltungen sind im Kalender aufgeführt, aber ob sie tatsächlich durchgeführt werden, hängt von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab. Anmeldungen sind in der Regel notwendig. …mehr
Notfallmappe Titelbild
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  • Stand: 24.01.2022 09:40

weiterführendes PDF: Notfallmappe Notfallmappe

Hier finden Sie die Notfallmappe als Druckvorlage. Sie sollte ausgefüllt werden, damit Angehörige im Notfall wissen, wo sie wichtige Dokumente finden, welche Medikamente gegeben werden müssen und welche Vorsorgeentscheidungen getroffen wurden. Da Patientenverfügungen und Vollmachten laufend weiter entwickelt werden, sind diese nicht Bestandteil der Notfallmappe. Sie enthält einen Hinweis wo die jeweils aktuelle Version erworben werden kann bzw. zum Download bereit steht.

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