Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekassen. Sie kann stundenweise oder ganztägig in Anspruch genommen werden. Sie wird grundsätzlich in der eigenen Wohnung erbracht, kann aber auch in einer Institution z.B. Pflegeheim erbracht werden.
Verhinderungspflege kann jeder leisten und dafür vergütet werden. Wichtig ist eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse. Genauere Angaben zur Kostenübernahme finden Sie unter Beratung / Pflegeversicherung & co.
Grundsätzlich bieten ambulante Pflegedienste nach ihren zeitlichen Möglichkeiten Verhinderungspflege an.
In Notfällen oder für Urlaubsvertretungen, etc. übernehmen folgende Organisationen Verhinderungspflege (allerdings ist meist keine 24-Stunden-Betreuung möglich). Im Vordergrund steht bei den folgenden Organisationen die Betreuung und Versorgung. Je nach Intensität der benötigten Pflegetätigkeit ist ein ambulanter Pflegedienst zusätzlich notwendig.
Für längere Zeiträume (3 Wochen) können neben den hier genannten Pflegediensten mit diesem Angebot auch sogenannte 24-Stunden Betreuungsvermittlungen angefragt werden. Zu finden unter "Unterstützung -24 Stunden Betreuung".