Bildung

(Inklusive) Bildung ein heiß diskutiertes Thema…

Mit dem Artikel 24 der UN-BRK hat jedes Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf und jeder erwachsene Mensch mit Behinderung das Recht auf Bildung. Zur Verwirklichung dieses Rechts müssen die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und ein lebenslanges Lernen gewährleisten.

Über die Übersetzung des Gesetzestextes in integratives anstatt inklusives Bildungssystem sowie die Ausgestaltung des bayerischen Schulsystems bestehen unterschiedlichste Auffassungen.

An dieser Stelle soll die Umsetzung eines inklusiven/integrativen Bildungssystem nicht diskutiert oder bewertet werden.
Dieser Menüpunkt soll Ihnen unterschiedliche Kurzinformationen zu dem Themenbereich Inklusion im Bildungssystem geben.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet auf seiner Internetseite Informationen zur Inklusion und Ausbildung (z.B. Inklusion an den verschiedenen Schularten, berufliche Orientierung und Eingliederung sowie vieles mehr). Weiterhin hat es ein Nachschlagewerk „Inklusion zum Nachschlagen“ und eine Materialsammlung an Orientierungshilfen (z.B. zur Einschulung), Leitfäden, Handbücher und Anderem. Die genannten Unterlagen finden Sie hier.
 

Möchten Sie sich genauer informieren oder wissen was bei Ihnen im Einzelfall möglich ist? 

 

Suchen Sie Informationen zu Schulen (z.B. Regelschulen, Förderzentren) im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen?

Dann besuchen Sie bitte den Menüpunkt „Beratung-Einrichtungen-Schulen
Inklusion und Schule

Inklusion im bayerischen Schulsystem - Kooperations-, Partnerklassen & Co.

In Deutschland sind die einzelnen Bundesländer aufgrund der Kulturhoheit der Länder für das Schulwesen zuständig. Dies bewirkt eine von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Gestaltung der jeweiligen Schulsysteme und Angebote für Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.Eine Übersich …mehr
Inklusion Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen – Integrationsgruppen, Einzelintegration & Co.

Laut Art. 2 des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zählen zu den Kindertageseinrichtungen   Kindergärten, –Krippen, Horte und Häuser für Kinder.Dabei richten sich die einzelnen Einrichtungen mit ihren Angeboten an unterschiedliche Altersgruppen.Kinderkrippen für Kinder üb …mehr
MSD & MSH

Mobiler sonderpädagogischer Dienst & mobile sonderpädagogische Hilfe

Was versteht man unter einem mobilen sonderpädagogischen Dienst (MSD) oder unter einer mobilen sonderpädagogischen Hilfe (MSH)?
 Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) ist für die Diagnostizierung und Förderung von SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf in allgemeinen Schulen/Regelschu …mehr
Schulbegleitung

Schulbegleitung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Im Rahmen der Eingliederungshilfe können Kinder oder Jugendliche mit Behinderung durch eine Schulbegleitung während der Schulzeit (gegebenenfalls auch inklusive des Schulwegs) unterstützt werden. Personen, die in der Schulbegleitung tätig sind, werden auch Integrationshelfer oder Integrationshelferi …mehr
Studium und Behinderung

Studium und Behinderung

Das Studium – ein neuer Lebensabschnitt der eigentlich schon vor der ersten Vorlesung beginnt. Im Vorfeld muss sich Beworben werden, Fragen der Finanzierung geklärt, eine Wohnung/Zimmer und noch vieles mehr muss organisiert werden.Dies ist für jeden Menschen ein hoher Aufwand mit einigen Hindernisse …mehr

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