Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ist bemüht, seine Website(s) sowie deren mobile Anwendung im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Erklärung gilt nicht für Inhalte Dritter, die in Schnittstellen übernommen werden, bzw. für eingebettete Inhalte von Dritten, z.B. für Inhalte technischer Anbieter:

BayernPortal: www.freistaat.bayern
Geoportal:  geoportal.lra-toelz.de
aumass GmbH & Co. KG: www.aumass.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die genannten Websites sind nur teilweise mit Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar. Mängel werden sukzessive behoben, hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

 

2022 wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:


Die Bildrotation im Header auf der Startseite wurde entfernt.


Es wurden mehr Weißräume und Abstände zur optischen Gliederung eingerichtet.


2023 wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:


Die Silbentrennung entfällt. Dadurch ist der Bindestrich nicht mehr mit einer doppelten Funktion belegt, sondern dient nur der Verbindung zusammengesetzter Bindestrich-Wörter.


Links werden immer mit Unterstrich ausgezeichnet, so dass sie als Links kenntlich sind.

 

Nicht barrierefreie Inhalte:

PDF-Formate, Broschüren und andere Dateien zum Download

Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind ggf. nicht barrierefrei. Dokumente, die von Dritten (z.B. anderen Organisationen, Ministerien und anderen) bereitgestellt werden, liegen zum Teil nicht barrierefrei vor.

Kartografische Inhalte innerhalb der Website

Die interaktive Landkreiskarte geoportal.lra-toelz.de ist eine bildliche Darstellung. Sie kann aufgrund ihres Charakters den Anforderungen der Barrierefreiheit nicht entsprechen.

Anderssprachige Wörter und Abschnitte

Fremdwörter sind noch nicht ausgezeichnet.

Bereitstellung der ausgeschriebenen Form oder der Erklärung einer Abkürzung

Wir sind bemüht Informationen, die für das Verständnis von Abkürzungen notwendig sind, zur Verfügung zu stellen bzw.. Dies geschieht in der Regel in den Dokumenten selbst.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstellt und zuletzt am 15.01.2024 aktualisiert.

Die Website wurde durch Selbstbewertung analysiert.
 
Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über das Kontaktformular mitteilen: www.lra-toelz.de/barriere-melden

Alternativ können Sie bei allen Serviceleistungen, Online-Formularen, PDF-Dokumenten auf die zuständige Stelle zugehen. Sowohl die Telefonnummer als auch E-Mail-Adresse sind an der jeweiligen Stelle vermerkt. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten, wenn Sie Hilfe benötigen.

Wenn Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte erhalten möchten, so wenden Sie sich bitte ebenfalls über unser Kontaktfomular an uns: www.lra-toelz.de/barriere-melden

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange-Platz 1
E-Mail: webservices@lra-toelz.de
Tel. 08041 505-310
Fax. 08041 505-300

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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