Pflegeversicherung & Co

Pflegeversicherung im Überblick

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist sehr sorgsam geschrieben, dennoch können sich Fehler eingeschlichen haben. Bitte sprechen Sie immer vorab mit Ihrer Pflegekasse. Den genauen Gesetzestext und weitere Hinweise finden Sie unter weiterführende Links.

Die Bestimmungen und Leistungen der Pflegeversicherung werden weiterentwickelt. Auch 2024 und 2025 gibt es Änderungen. Diese finden Sie u.a. auf der Seite der Verbraucherzentrale Bayern.

Die aktuellen leistungen der Pflegeversicherung finden Sie auch immer auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums oder bei ihrer Pflegekasse.

Begriff der Pflegebedürftigkeit

Personen, die mindestens für 6 Monate im erheblichen oder höheren Maße Hilfe bedürfen und Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung sind, haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dieser Sozialversicherung. Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Entscheidend für die Höhe der Leistungen ist der Grad der Pflegebedürftigkeit, der vom Medizinischen Dienst (MD) festgelegt wird. Er richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes zur Einstufung in einen Pflegegrad soll dem Betroffenen automatisch, also ohne die bislang erforderliche Antragstellung, zugehen. Es werden auch gesonderte Präventions- und Rehabilitationsempfehlungen geprüft. 

Sollten Sie mit der Festlegung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit des Widerspruches.

Auf den Seiten des MDs finden Sie weitere Informationen und Hinweise zu den Begutachtungen.

 

Mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2016 wurden die Weichen für einen grundlegend neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gestellt, der seit dem 1. Januar 2017 gilt. Fünf neue Pflegegrade haben die bis dahin gültigen drei Pflegestufen ersetzt.

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

 

Leistungen der Pflegeversicherung

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten über die Pflegeversicherung Hilfen zu erhalten.

  1. Pflegeberatung (§ 7a)
  2. Pflegesachleistung (§ 36)
  3. Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37)
  4. Kombination von Geldleistung und Sachleistung (§ 38)
  5. Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39)
  6. Kurzzeitpflege (§ 42)
  7. Tagespflege und Nachtpflege (§ 41)
  8. Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40)
  9. vollstationäre Pflege (§ 43)
  10. Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43a)
  11. Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 43b)
  12. Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen (§ 44)
  13. Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung (§ 44a)
  14. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (§ 45)
  15. Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (§ 45a)
  16. Entlastungsbetrag (§ 45b)
  17. Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches
  18. Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 38a) 

 

Sollte im MD Gutachten ein weitreichender Bedarf festgestellt werden als durch die Beträge der Pflegekasse finanziert werden und Ihnen die finanziellen Mittel für die Bezahlung fehlen, können Sie beim Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege beantragen.

 

1.000 € Landespflegegeld

Landespflegegeld Bayern

In Bayern gibt es seit 2018  für Pflegebedürftige einmal pro Jahr Landespflegegeld in Höhe von 1.000,00 € zur freien Verfügung. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Bayern zur Zeit der Antragstellung und ein Pflegegrad 2 oder höher. Es reicht eine einmalige Beantragung. Die Auszahlung erfolgt in d …mehr
Würfel ein Punkt Pflegegrad 1

Leistungen bei Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € je Monat (§45b Abs.1 Satz 1)Pflegeberatung (§§ 7a und 7b)Beratung in der eigenen Häuslichkeit (§ 37 Absatz 3)Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 38a)Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (§ 40 Absatz 1 bis 3 und 5)Fi …mehr
Wäschekorb Putzeimer Mensch Ärgere Dich nicht Unterstützung im Alltag

Entlastungsbetrag - Unterstützung im Alltag

Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang …mehr
Auto Pflege Geld

Pflegegeld - Pflegesachleistung

Haben Sie einen Pflegegrad 2 oder höher zugesprochen bekommen, können Sie wählen zwischen Pflegegeld für selbstbeschaffte Hilfe oder Pflegesachleistungen. Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie eine oderer mehrere Personen benennen können, die Sie unterstützen. Auch eine Kombination von Sachleistung  …mehr
Taschenuhren Pflegezeit

Pflegezeit

Wenn Angehörige sich Zeit nehmen um selbst zu Pflegen, bietet die Pflegeversicherung und das Familienpflegegesetz verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Sozialleistungen für PflegepersonenPflegepersonen im Sinne dieses Buches sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner …mehr
Sonne und Sterne Tagespflege

Tages- und Nachtpflege

Neben der häuslichen Versorgung haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege. In unserem Landkreis ist derzeit kein Nachtpflegeangebot bekannt.Das Tagespflegebudget steht zusätzlich und ausschließlich für die Tagespflege zur Verfügung. Es kann nur genutzt werden, wenn die Tag …mehr
Koffer "Bin kurz weg

Kurzzeitpflege

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies gilt:für eine Übergangszeit i …mehr
Ich kann gerade nicht

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr; Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor  …mehr
Holzhaus in der Eiche Pflege-WG

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Eine ambulant betreute Pflege-WG kann eine Alternative zum Umzug in ein vollstationäres Pflegeheim sein. Weitere Informationen zu dieser Wohnform und die bestehenden Wohngruppen im Landkreis finden Sie unter "Wohnen - ambulant betreute Wohngruppen". Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen pauschal …mehr
Titelseite Wohnraumbroschüre 2020 Ein Zuhause für alle Lebensphasen

Pflegehilfsmittel - Wohnraumanpassung -Technische Hilfmittel

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Kra …mehr
Haus im Garten vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind ein neues Zuhause und bieten eine rund um Versorgung. Die Kosten setzten sich aus Pflegekosten, Investitionskosten  und sogenannten Hotelkosten (Unterkunft und …mehr

Inhalte weiterführende Links

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Bundesgesundheitsministerium Online Ratgeber Pflege

Hier finden Sie Informatonen zur Pflegeversicherung, zur Begutachtung durch den MDK und zur Pflegeberatung durch die Pflegekassen …mehr

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Bayern

Auf diesen Seiten erhalten Sie unter anderem Informationen rund um die Begutachtung für einen Pflegegrad. …mehr

Zusätzliche zahnärztliche Leistungen bei Pflegebedarf

aktuelle Broschüre über mögliche von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommene zahnärztliche Leistungen …mehr

www.pflegeinfos-pflegeversicherung.com

Umfangreiche Informationen auf einer privaten Internetseite …mehr

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Termine, Info:

Gruppe von Menschen diskutiert

Fortbildungen/Vorträge

In unserem Kalender finden Sie u.a. Vorträge zu EDV- Unterstützung, Vorsorge und Demenz. Diese und weitere Themen finden Sie auch direkt über Bildungsanbieter im Menüpunkt "Freizeit - Bildung, Kultur, Hobby".
Bitte beachten Sie, dass für Veranstaltungen und Aktivitäten besondere Zulassungsregeln gelten.
Die geplanten Veranstaltungen sind im Kalender aufgeführt, aber ob sie tatsächlich durchgeführt werden, hängt von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab. Anmeldungen sind in der Regel notwendig. …mehr
Notfallmappe Titelbild
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  • Stand: 24.01.2022 09:40

weiterführendes PDF: Notfallmappe Notfallmappe

Hier finden Sie die Notfallmappe als Druckvorlage. Sie sollte ausgefüllt werden, damit Angehörige im Notfall wissen, wo sie wichtige Dokumente finden, welche Medikamente gegeben werden müssen und welche Vorsorgeentscheidungen getroffen wurden. Da Patientenverfügungen und Vollmachten laufend weiter entwickelt werden, sind diese nicht Bestandteil der Notfallmappe. Sie enthält einen Hinweis wo die jeweils aktuelle Version erworben werden kann bzw. zum Download bereit steht.

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