Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind ein neues Zuhause und bieten eine rund um Versorgung. Die Kosten setzten sich aus Pflegekosten, Investitionskosten und sogenannten Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) sowie einer Ausbildungsvergütung zusammen. Der Eigenanteil bleibt auch bei höherem Pflegebedarf stabil. Sollte der Eigenanteil die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen kann ein Antrag auf "Hilfe zur Pflege" beim Bezirk Oberbayern gestellt werden.
Pflegebedürftigkeit In Graden |
Leistungen ab 2017 Max. Leistungen pro Monat in Euro |
Pflegegrad 1 |
Zuschuss von 125 € monatlich |
Pflegegrad 2 |
770,-- |
Pflegegrad 3 |
1.262,-- |
Pflegegrad 4 |
1.775,-- |
Pflegegrad 5 |
2.005,-- |
Neu ab 1. Januar 2022: Zuschlag zur Leistung nach Pflegegrad
Die Pflegeversicherung zahlt bei der Versorgung im Pflegeheim einen Zuschlag zu dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag. Er steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %.
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen, in der die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung behinderter Menschen im Vordergrund des Einrichtungszwecks stehen, übernimmt die Pflegekasse 10 Prozent des vereinbarten Heimentgelts bis zu 266 Euro je Einzelfall und Kalendemonat. Wird für die Tage, an denen die pflegebedürftigen Behinderten zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld beansprucht, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen finden Sie unter Wohnen - Pflegeheime.