Ambulant betreute Wohngemeinschaften

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft bzw Pflege-Wohngemeinschaft, kurz abWG, wohnen Menschen zusammen mit dem Ziel, ihr Leben und ihre Pflege gemeinsam zu organisieren. In so einer WG dürfen maximal 12 Personen leben und nicht mehr als zwei WGs in einem Haus sein. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder der Wohngemeinschaft bzw. deren Bevollmächtigte entscheiden, durch wen die Pflege und die Betreuung geleistet werden. Die Versorgungsanbieter sind Gast in der Wohnung. Miet- und Versorgungsverträge müssen getrennt und unabhängig voneinander bestehen. Diese Regelungen gelten auch, wenn die WG nicht von den Bewohner*innen sondern von einem Pflegedienst oder anderen Betreibern initiiert wird. Eine solche WG ist bei der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (früher Heimaufsicht) anzuzeigen. Je nach Anzahl der Bewohner*innen können besondere Vorschriften zum Brandschutz greifen.

Der Vorteil dieser Wohnform liegt darin, dass die Entscheidungskompetenz bei den Bewohnern und Bewohnerinnen bzw. deren Vertretung bleibt und der Alltag wie in einer Familie organisiert werden kann und nicht den Regeln einer großen Organisation folgt. Die Herausforderung liegt darin, Kompromisse zu finden, die alle mittragen können. Diese Wohnform erfordert weniger Engagement als die Pflege alleine zuhause aber mehr als der Umzug in ein Pflegeheim.

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Termine, Info:

Gruppe von Menschen diskutiert

Fortbildungen/Vorträge

In unserem Kalender finden Sie u.a. Vorträge zu EDV- Unterstützung, Vorsorge und Demenz. Diese und weitere Themen finden Sie auch direkt über Bildungsanbieter im Menüpunkt "Freizeit - Bildung, Kultur, Hobby".
Bitte beachten Sie, dass für Veranstaltungen und Aktivitäten besondere Zulassungsregeln gelten.
Die geplanten Veranstaltungen sind im Kalender aufgeführt, aber ob sie tatsächlich durchgeführt werden, hängt von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab. Anmeldungen sind in der Regel notwendig. …mehr
Notfallmappe Titelbild
  • PDF (931.27 KB)
  • Stand: 24.01.2022 09:40

weiterführendes PDF: Notfallmappe Notfallmappe

Hier finden Sie die Notfallmappe als Druckvorlage. Sie sollte ausgefüllt werden, damit Angehörige im Notfall wissen, wo sie wichtige Dokumente finden, welche Medikamente gegeben werden müssen und welche Vorsorgeentscheidungen getroffen wurden. Da Patientenverfügungen und Vollmachten laufend weiter entwickelt werden, sind diese nicht Bestandteil der Notfallmappe. Sie enthält einen Hinweis wo die jeweils aktuelle Version erworben werden kann bzw. zum Download bereit steht.

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