Im Seniorenkompass stoßen Sie in verschiedenen Zusammenhängen auf das Wort "Betreuung". Unter dem gleichen Wort werden aber jeweils verschiedene Angebote zusammengefasst.
So finden Sie unter "Hilfen für zu Hause" Betreuungsgruppen und Betreuungshelfer. In diesem Zusammenhang sind Betreuer geschulte Ehrenamtliche, unterstützt von Fachkräften. Sie betreuen Menschen stundenweise die aufgrund einer Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung einen erhöhten Betreuungsbedarf haben.
Hier, an dieser Stelle, geht es um gesetzliche Betreuung, d.h. ehrenamtliche oder hauptamtliche Personen regeln einen oder mehrere Bereiche, wie z.B. Finanzen, Gesundheit oder Aufenthalt für einen Betreuten und in deren/dessen Sinne.
Gesetzliche Betreuung bedeutet nicht die tägliche und praktische Fürsorge, sondern das Organisieren notwendiger Unterstützung, das Treffen von Entscheidungen und die stellvertretende Wahrnehmung von Interessen.
Die tatsächliche Betreuung im Sinne von praktischer Fürsorge wird dann von der Familie oder beauftragten Organisationen, wie z.B. Pflegediensten, Verbänden oder auch Nachbarschaftshilfen erbracht.
Gesetzliche Betreuer aus der Familie übernehmen in der Regel sowohl die Wahrnehmung der Interessen der Betreuten, als auch die tatsächliche Unterstützung.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Seniorenkompass unter "Gut zu wissen/Betreuung-Vorsorge-Patientenverfügung".
Bei weiteren Fragen zur gesetzlichen Betreuung und zu diesbezüglich vorsorglichen Entscheidungen können Sie sich an die unten stehenden Adressen wenden.