Eine ambulant betreute Pflege-WG kann eine Alternative zum Umzug in ein vollstationäres Pflegeheim sein. Weitere Informationen zu dieser Wohnform und die bestehenden Wohngruppen im Landkreis finden Sie unter "Wohnen - ambulant betreute Wohngruppen".
Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich, wenn
- sie mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung leben und davon mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig sind,
- sie Leistungen nach den §§ 36, 37, 38, 45a oder § 45b beziehen,
- eine Person durch die Mitglieder der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragt ist, unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten zu verrichten oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten, und
- keine Versorgungsform vorliegt, in der von Dritten Leistungen angeboten werden, die weitgehend teilstationärer oder vollstationärer Pflege entsprechen. Die Versorgung in der Wohngruppe muss auch durch die aktive Einbindung ihrer eigenen Ressourcen und ihres sozialen Umfelds sichergestellt werden können.