Bayerische Einmalzahlung an gehörlose Menschen

Gehörlose Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und für die zum 01. Juni 2022 das Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis eingetragen war, können die Einmalzahlung erhalten.

Die Einmalzahlung beträgt 145 € und muss bis zum 28. Februar 2023 beantragt werden. Der Antrag muss online oder in Papierform beim ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) gestellt werden.

Informationen zur Einmalzahlung für Gehörlose, Kontaktdaten für Fragen und Anforderung des Antragformulars in Papierform sowie den online Antrag finden Sie auf der Seite des ZBFS „Einmalzahlung für Gehörlose“.

Mehr Hintergrundinformationen zum dazugehörigen Beschluss des Bayerischen Landtags finden Sie in der Presseerklärung des ZBFS am Ende dieser Seite.

drucken nach oben