Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE)

Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) sind für Kinder mit Förderbedarf zwischen drei und sechs Jahren, sofern sie in keiner außerschulischen Einrichtung (z.B. Kindergärten) gefördert werden können.

Ziel ist es die Kinder entsprechend ihres sonderpädagogischen Förderbedarfes zu fördern und auf den Schulbesuch mit dem damit verbundenen schulischen Lernen vorzubereiten.

Rechtsgrundlage ist der Artikel 22 Bayerisches Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

 

Im Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen sind drei SVEs ansässig.

 

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2019: Förderschule; Schulvorbereitende Einrichtung. URL: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/584768201206?plz=97638&behoerde=89886743462&gemeinde=257523186698 (zuletzt geprüft am 19.09.2019)

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