Bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld oder geringfügig darüber liegendem Einkommen haben die Möglichkeit eine Sozialcard zu erhalten. Mit dieser Sozialcard kann man bei zahlreichen Einrichtungen Vergünstigungen und Sonderkonditionen in Anspruch nehmen, wie z.B. bei Kleidermärkten, den Tafeln oder in Hallenbädern.
Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten die Sozialcard zusammen mit ihrem Bewilligungsbescheid von der Sozialhilfeverwaltung. Die Sozialcard ist so lange gültig wie der Bescheid.
Außerdem können sich BürgerInnen, deren Einkommen nach Abzug der Miete das 1,25-fache des Sozialhilferegelsatzes nicht übersteigt, die Sozialcard ausstellen lassen.
Alle wichtigen Informationen und wo sie die SozialCard beantragen können, finden Sie auf der Homepage des Landratsamts im FLYER zur SOZIALCARD. (ganz nach unten zu "Downloads scrollen)