Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen
Seit 2009 gibt es ein einheitliches Antragsformular und gemeinsame Förderkriterien für jede Selbsthilfegruppe in Bayern, die nach § 20h SGB V gefördert werden kann. Die Anträge werden bei den dreizehn Geschäftsstellen der Runden Tische eingereicht und hier für die Vergabesitzung vorbereitet. In der einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzung stimmen die Krankenkassenvertreter*innen über jeden Antrag ab und entscheiden über die Höhe der Fördersumme.
Die Antragsunterlagen zur Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen nach § 20h SGB V für das Jahr 2021 können Sie demnächst (vrsl. ab November 2020) hier herunterladen.