Der Begriff Inklusion wird in der Regel im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung verwendet. Dabei betrifft er nicht nur diese Menschengruppe, sondern alle Menschen mit ihren persönlichen Eigenschaften (z.B. Herkunft, Geschlecht, Religion, sexuelle Orientierung, Intelligenz u.v.m.).
Das Wort „Inklusion“ stammt von dem lateinischen Wort „inclusio“ ab. Inclusio steht für „Einschluss“ und das bedeutet die unbedingte – nicht an Bedingungen geknüpfte – Einbeziehung und Zugehörigkeit aller Menschen von Beginn an in die und zur Gesellschaft.
Zu unterscheiden ist Inklusion von den Begriffen der Integration und der Exklusion. Diese haben andere Bedeutungen.
Integration ist mit Eingliederung gleichzusetzen. Das heißt beispielsweise, dass eine Person aus dem Ausland in das soziale Gemeinwesen hineingeleitet wird und somit integriert wird.
Exklusion ist das Gegenteil von Inklusion. Hier werden Personen aufgrund ihrer persönlichen Eigenschaften von der Gesellschaft ausgeschlossen (vgl. Niehoff 2017, S.435).
Folgende Darstellung verbildlicht die Bedeutung der drei Worte.