Inklusion im bayerischen Schulsystem - Kooperations-, Partnerklassen & Co.

In Deutschland sind die einzelnen Bundesländer aufgrund der Kulturhoheit der Länder für das Schulwesen zuständig. Dies bewirkt eine von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Gestaltung der jeweiligen Schulsysteme und Angebote für Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.
Eine Übersicht über das bayerische Schulsystem mit all seinen Schularten finden Sie hier.

 

In Bayern soll eine inklusive Schullandschaft durch unterschiedliche inklusive Angebote, spezialisierten Förderschulen und einem Entscheidungsrecht der Eltern entstehen bzw. ausgebaut werden.


In folgenden Absätzen finden Sie kurze Erklärungen zu den verschiedenen Angeboten:

 

Inklusion einzelner Schüler (Art. 30b Abs. 2 BayEUG)

Gemäß Artikel 30b Absatz 2 BayEUG können Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf eine allgemeine Schule besuchen. Dies ist unabhängig von dem Förderschwerpunkt beziehungsweise den Förderschwerpunkten des jeweiligen Kindes. Die Kinder werden beim Schulbesuch durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) der Förderschulen unterstützt.
Bei der inklusiven Beschulung von einzelnen Kindern sind die schulartspezifischen Vorgaben für die Aufnahme, das Vorrücken, den Schulwechsel und die Prüfungsdurchführung an weiterführende Schulen (z.B. Übertrittsvoraussetzungen) zu beachten. Weiterhin werden bei Bedarf Nachteilsausgleiche im erforderlichen Umfang gewährt.


Kinder mit Förderschwerpunkt Lernen und geistiger Entwicklung können an allgemeinen Schulen auf Grundlage eines individuellen Förderplans mit abweichenden, individuellen Lernzielen unterrichtet werden. Das heißt, sie müssen keine schulartspezifischen Voraussetzungen für den Schulbesuch bestehen und nicht die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe erreichen.

 

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD)

Hierzu finden Sie mehr Informationen im Artikel „Mobiler sonderpädagogischer Dienst & mobile sonderpädagogische Hilfe“

 

Kooperationsklassen (Art. 30a Abs. 7 Punkt 1 BayEUG)

Kooperationsklassen werden sowohl von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf besucht. Meist gibt es dieses Angebot in Klassen von Grund-, Mittel- oder Berufsschulen. Die Kinder werden von einer Förderschullehrkraft im Rahmen des mobilen sonderpädagogischen Dienstes mit mehreren Stunden pro Woche betreut.

 

Partnerklassen (Art. 30a Abs. 7 Punkt 2 BayEUG)

Bei dem Angebot der Partnerklassen arbeiten eine Klasse einer Förderschule und eine Klasse einer allgemeinen Schule zusammen. Dies kann vor Ort an der Förderschule oder an der allgemeinen Schule stattfinden. Die jeweiligen Klassenlehrkräfte stimmen Art und Umfang des gemeinsamen Unterrichts miteinander ab.

 

Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ (Art. 30b Abs. 3 BayEUG)

An Schulen mit Schulprofil „Inklusion“ sind sonderpädagogische und/oder heilpädagogische Lehrkräfte in das Lehrerkollegium der allgemeinen Schule eingebunden. Alle Lehrkräfte setzen anhand einer Bildungs- und Erziehungskonzeption eine individuelle Förderung der gesamten Schülerschaft um. Eventuell werden weitere Fachkräfte zur Gestaltung des gemeinsamen Lernens hinzugezogen.

 

Klassen mit festen Lehrertandem (Art. 30b Abs. 5 BayEUG)

Sind in Klassen an Schulen mit Schulprofil „Inklusion“ SchülerInnen mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf, dann können diese von einem festen Lehrertandem unterrichtet werden. Ein festes Lehrertandem besteht aus einer Lehrkraft der allgemeinen Schule und einer sonderpädagogischen Lehrkraft. Gegebenenfalls können auch heilpädagogische Förderlehrkräfte oder auch heilpädagogische Unterrichtshilfskräfte im Lehrertandem die Klasse inklusiv beschulen.

 

Offene Klassen der Förderschule

In den offenen Klassen können SchülerInnen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an Förderschulen beschult werden. Hierfür sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen.

Zu den Voraussetzungen gehört, dass der Unterricht auf Basis der Lehrpläne der allgemeinen Schule erfolgt. Weiterhin darf kein Mehrbedarf hinsichtlich der benötigten Räume und des erforderlichen Personals entstehen.

 

Spezialisierte Förderschulen

Förderschulen sind Zentren sonderpädagogischer Professionalität und Fachlichkeit für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Auf individuelle Weise sollen sie mit hoher Diagnosekompetenz, qualifizierten Förderangeboten und professionellen Unterricht dem Förderbedarf jeden einzelnen Schulkindes gerecht werden.


Förderschulen sind mit den möglichen Förderschwerpunkten – Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören sowie Sehen – eine Ergänzung innerhalb des allgemeinen schulischen Angebots. Ebenfalls unterstützen sie allgemeine Schulen, Kindertagesstätte, Frühförderstellen und Familien. Dies erfolgt beispielsweise über den MSD (mobiler sonderpädagogischer Dienst), Schulen mit Schulprofil „Inklusion“, Partnerklassen, Schulvorbereitende Einrichtungen und mobile sonderpädagogische Hilfen (MSH).


Förderschulen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen finden Sie unter den Menüpunkt „Beratung & Hilfe – Einrichtungen – Schulen“.

 

Schulbegleitung

Mehr zu dem Thema Schulbegleitung finden Sie in dem Artikel „Schulbegleitung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen“.

 

 

Quelle: bay. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (2014): Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention.Aktionsplan. München, S.20-24.

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