Kostenübernahme Kinderbetreuungsbeiträge

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Kostenübernahme Kinderbetreuungsbeiträge

 

Tagesmutter:

Auch die Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter kann eine sinnvolle Alternative für Sie und ihr Kind bedeuten. Finanzielle Förderung können Sie bei den Fachkräften der Tagespflege beantragen.

 

Kindertageseinrichtungen:

Die Kostenübernahme der Kindergartenbeiträge für sozial Bedürftige regelt § 90 SGB VIII i.V.m. §§ 82ff SGB XII:

  • Bei freien Trägern erfolgt dann eine Erstattung der Kosten durch das Jugendamt,
  • bei öffentlichen Trägern fallen diese erst gar nicht an.

Kompetente Ansprechpartner im Landratsamt Bad Tölz- Wolfratshausen sind die Fachkräfte für Kindertageseinrichtungen.

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