Hinweise zum Landespflegegeld
Mai 2018
Anspruchsvoraussetzungen
Pflegegrad 2 oder höher
Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitpunkt der Antragsstellung
Höhe des Landespflegegeldes
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 € pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de . Anträge können dort online gestellt werden.
Anträge schicken Sie bitte an:
Landespflegegeldstelle
80150 München
Fax: 089 2306-1727