Landkreisbeauftragter für Menschen mit Behinderung

Wappen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat auf Grundlage des Art. 19 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetzt (BayBGG) eine Person für die Belange der Menschen mit Behinderung bestellt.

Diese Person wird als Landkreisbeauftragte(r) für Menschen mit Behinderung oder als Behindertenbeauftragte(r) des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen bezeichnet. Zu den Aufgaben gehören unter anderem den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in Fragen der Behindertenpolitik und die Menschen mit Behinderung im Landkreis zu beraten.

 

 

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