Persönliches Budget

Selbst zu entscheiden, welche Dienstleistung wann, wie, wo und von wem gekauft wird, ist für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit. Sie bestimmen beispielsweise tagtäglich selbst von wem sie Hilfe erhalten (z.B. Pflegedienste, Reinigungskräfte) oder wo sie einkaufen gehen, mit welchen Verkehrsmittel sie dort hingelangen oder wer ihnen dabei eventuell hilft.

Für Menschen mit Behinderung ist dies keine Selbstverständlichkeit. Mit dem 2001 eingeführten Persönlichen Budget (§ 29 SGB IX) soll ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht werden. Anstatt über Sach- oder Dienstleistungen durch die Leistungsträger (z.B. Kranken-, Pflegekassen, Rentenversicherung, Jugendamt, ZBFS (Integrationsamt), Agentur für Arbeit, Träger der Alterssicherung der Landwirte oder Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge) Teilhabeleistungen zu erhalten, können Menschen mit Behinderung durch das Persönliche Budget (Geldleistungen und/oder Gutscheine) diese selbst organisieren. Die Selbstorganisation kann je nach persönlicher Situation unterschiedlichen zeitlichen und bürokratischen Aufwand bedeuten.

Durch das Persönliche Budget werden Menschen mit Behinderung selbst zu Käufer, Kunden und ArbeitgeberInnen und können so auf andere Art über Ihre Teilhabeleistungen und die jeweiligen Dienstleister mitbestimmen.

 

Das Persönliche Budget ist ein freiwilliges Angebot. Dieses muss bei einem der genannten Leistungsträger beantragt werden (vgl. Welke 2017, S.631f.).

 

Wie genau kann ich den Antrag stellen?,

Was ist unter einem Budgetfeststellungsverfahren und einer Zielvereinbarung zu verstehen?,

Wie hoch kann das Budget sein?

Wer gehört zu den berechtigten Personenkreis?

Für welche Teilhabeleistungen darf ich das Budget verwenden?

 

Antworten zu diesen und weiteren Fragen und ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre „Das Persönliche Budget“  des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (vgl. BMAS 2018, S.1ff.).

 

 

Quelle: Welke, Antje (2017): Persönliches Budget. In: Fachlexikon der Sozialen Arbeit, S.631f..
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2018): Das Persönliche Budget – Jetzt entscheide ich selbst!, S.1ff.

 

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