Straftaten bei Jugendlichen

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) wird in jedem Strafverfahren, das gegen Jugendliche (14-17 Jahre) bzw. Heranwachsende (18-20 Jahre) eingeleitet wird, eingeschalten. Sie ist ein spezialisierter, sozialpädagogischer Fachdienst und arbeitet auf Basis der gesetzlichen Grundlagen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII). Die JuHiS ist während des gesamten Verfahrens Ansprechpartner für alle Beteiligten, also nicht nur für die straffällig gewordenen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden, sondern auch für deren Eltern, Anwälte oder sonstige Verfahrensbeteiligte. Die Inanspruchnahme des Beratungsangebots ist kostenlos und freiwillig, jedoch unbedingt zu empfehlen, damit die Betroffenen die richtige fachliche und pädagogische Unterstützung erhalten können.

Aufgaben der JuHiS:

  • Jugendliche (14-17Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) im gesamten Verfahren beraten und bei der Hauptverhandlung zu begleiten
  • Information über Verfahrensabläufe und mögliche rechtliche Folgen geben
  • Informationserhebung hinsichtlich der Persönlichkeitsentwicklung und der tatauslösenden Lebenssituation, die berufliche bzw. schulische Situation sowie das soziale Umfeld
  • Vortrag des JuHiS-Berichts in der Verhandlung, um erzieherische Gesichtspunkte und das soziale Umfeld in das Verfahren einzubringen sowie ein Vorschlag für das Gericht hinsichtlich geeigneter erzieherischer Maßnahmen und Hilfen abgeben
  • Überwachung und Vermittlung der richterlichen Weisungen und Auflagen, wie beispielsweise Sozialdienststunden, Drogenberatung, Verkehrskurs oder Sozialtraining
  • Beteiligung bei U-Haft, Haftvermeidung und Haftentscheidung
  • den Jugendlichen/Heranwachsenden oder dessen Sorgeberechtigen über sonstige Hilfsangebote der Jugendhilfe beraten und evtl. Leistungen der Jugendhilfe vermitteln, wie zum Beispiel eine ambulante Jugendhilfemaßnahme, Aufnahme einer Suchtberatung o.ä.

 

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