Gebärdensprachdolmetschen, Schriftdolmetschen und weitere Kommunikationshilfen

GebärdensprachdolmetscherInnen werden zentral in Bayern vermittelt.

Für unseren Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist die Dolmetscher Bezirkszentrale Oberbayern (DBZ) zuständig.

Die DBZ ist eine Einrichtung des Bezirkverbandes der Hörgeschädigten Oberbayern e.V. und bietet folgende weitere Leistungen an:

  • Vermittlung von GebärdensprachdolmetscherInnen und SchriftdolmetscherInnen

 

Bitte beachten Sie:

  1. Dolmetscherdienste frühzeitig zu organisieren. Eine kurzfristige Vermittlung über das DBZ ist nicht immer möglich.
  2. um Induktive Höranlagen benutzen zu können, muss das Hörgerät kompatibel sein.

Zum Empfangen der Signale muss die T-Spule des Hörgeräts aktiviert sein. Hierbei kann Ihnen i.d.R. ihr Hörgeräteakustiker behilflich sein.

 

Der BLWG besitzt 12 mobile Induktionsschleifen die für kleinere Veranstaltungen (z.B. Vereinssitzungen, Versammlungen, Vorträge u.a.) ausgeliehen werden können. Diese können auch von Schwerhörigen ohne Hörgeräte über einen Kopfhörer verwendet werden. Die Kopfhörer sind bei den mobilen Induktionsschleifen mitenthalten.

 

Weitere Hinweise zur Buchung von GebärdensprachdolmetschernInnen:

  • ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin kann für 1 bis max. 1,5 Std übersetzen. Ab einer Länge von 1,5 Std. müssen zwei DolmetscherInnen gebucht werden.
  • Für die Kostenplanung sollte berücksichtigt werden, dass die Kosten für eine Übersetzungsstunde meist eine Höhe zwischen 75€ bis 85€ - nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) - beträgt. Neben diesen Kosten wird der gleiche Stundensatz für die Dauer der An- und Abreise sowie Kilometergeld (meist 0,35 Cent oder 0,42 Cent pro Km) berechnet.

         Allerdings ist die Dienstleistung des Dolmetschens von der Mehrwertsteuer befreit. Somit fallen keine zusätzlichen Kosten an.

 

 

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