Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen. Befreiungen werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Einen Antrag können unter anderem Menschen mit folgenden Voraussetzungen stellen:
- Bezug von Bürgergeld
- Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Bezug von Hilfe zur Pflege
- Bezug von Blindenhilfe
- Härtefälle, wenn die Einkünfte die Bedarfsgrenze für die jeweilige Sozialleistung um weniger als die Höhe des Rundfunkbetrages überschreiten
- Taubblinde Menschen
Beitragsermäßigung gibt es auf Antrag unter anderem für:
- Blinde oder wesentlich Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 60 % allein wegen der Sehbehinderung
- Hörgeschädigte Menschen, denen eine Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, sofern das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
- Menschen mit einem Grad der Behinderung, mit wenigstens 80 % (nicht nur vorübergehend), die nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
Nähere Auskünfte und Anträge auf Ermäßigung und Befreiung erhalten Sie bei:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln
Telefon: 01806 999 555-10 Fax: 01806 999 555-01
Internet: www.rundfunkbeitrag.de
und bei Ihren Städten und Gemeinden.